Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CE Testzentrum Göttingen GmbH
Vorm Berge 1-3
34346 Hann. Münden
Stand: 15.05.2021
A. Allgemeines
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Die CE Testzentrum Göttingen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Werner und Helmar Laddach, Vorm Berge 1-3, 34346 Hann. Münden, eingetragenen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 206337, Tel: 05541/98770 (im Folgenden „CE Testzentrum Göttingen“) betreibt im Landkreis Göttingen diverse Corona-Testzentren. CE Testzentrum Göttingen bietet die Durchführung PCR-Tests, Antigen-Tests und kostenlosen Bürgertests an.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB"") von CE Testzentrum Göttingen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Corona-Tests.
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Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
B . Ablauf im Testzentrum
Sie buchen auf der Seite Internetseite des Testzentrums einen Termin. Je nach Verfügbarkeit können auch spontane Termine in den Testzentren vor Ort vergeben werden.
Bei Ihnen wir nach der Anmeldung und der Identitätsfeststellung durch unser geschultes Fachpersonal ein Nasen- und/oder Rachenabstrich entnommen.
Ihr Testergebnis für einen kostenlosen Bürgertest oder einen POC Antigen-Tests (Schnelltest) und erhalten Sie in der Regel etwa 15-30 Minuten nach Testung.
Das Testergebnis eines PCR-Test erhalten Sie in der Regel (in 98 % der Fälle) am nächsten Werktag über die App „Mein Laborergebnis“ von unserem Vertragslabor. Falls Sie Ihr Ergebnis am nächsten Werktag oder nach weiteren 24 Stunden nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 01756668792 bei uns im Testzentrum.
Eine Bescheinigung über Ihr Testergebnis erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache. Falls Sie das Testergebnis für Reisen benötigen, müssen Sie bei der Anmeldung Ihre Passnummer angeben. Nach der Testung besteht keine Möglichkeit mehr diese nachzutragen.
Sollten Sie ein positives Ergebnis eines Corona-Tests erhalten, haben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne („Absonderung"" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)) zu begeben. Dies gilt auch ohne gesonderte Anweisung durch das Gesundheitsamt.
C. Pflichten der zu Testenden
30 Minuten vor dem Test sollten Kunden nichts mehr Trinken, Essen (auch keine Bonbons oder Kaugummis), und nicht mehr rauchen. Zudem sollte 30 Minuten vor dem Test kein Nasenspray und keine Nasensalbe benutzt und kein Alkohol getrunken werden.
Erscheinen Sie pünktlich am gebuchten Teststandort und bringen Sie einen Lichtbildausweis mit. Eine verfrühte Ankunft sollte zur Meidung von Menschenansammlungen vermieden werden. Nach Ablauf des gebuchten Zeitfensters besteht kein Anspruch auf Testung.
Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Nasen- und/oder Rachenabstrich kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen und zusätzlich die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sowie anderer Zielländer, insbesondere zu erforderlichen Quarantänemaßnahmen, eingehalten werden.
D. Haftung
CE Testzentrum Göttingen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Haftung nicht nach folgenden Bestimmungen ausgeschlossen ist.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (vertragswesentliche Pflichten).
Für eine Übermittlung der Testergebnisse binnen der in Ziffer B.3. benannten regelmäßigen Dauer übernimmt CE Testzentrum Göttingen keine Haftung. Insbesondere wird keine Garantie für bestimmte Übermittlungszeitpunkte der jeweiligen Befunde übernommen.
Obwohl CE Testzentrum Göttingen hohe wissenschaftliche Standards anwendet, können vereinzelt Corona-Tests ein falsch positives oder falsch negatives Testergebnis ausweisen oder unauswertbar sein.
Ausgeschlossen ist eine Haftung von CE Testzentrum Göttingen für (Folge-) Schäden (etwa durch verpasste Flüge, Flugumbuchungen, entgangene Gewinne, o.ä.) wegen einer späteren und/oder fehlerhaften Befundübermittlung, sowie für unauswertbare Corona-Tests.
Es wird keine Haftung für eine Anerkennung des Befundes, insbesondere für eine Erfüllung von Einreisebestimmungen, übernommen.
Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von CE Testzentrum Göttingen
E. Preise und Zahlungsarten
Sämtliche Preise sind Endpreise.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.
Mit der Buchung eines kostenlosen Bürgertests erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zu Abrechnungszwecken an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden. Sollte die Erstattung der Kosten durch die Kassenärztliche Vereinigung ohne Verschulden von CE Testzentrum Göttingen abgelehnt werden, werden Ihnen die Kosten des bereits durchgeführten Tests in Rechnung gestellt werden.
F. Datenschutz
CE Testzentrum Göttingen ist berechtigt, Daten des Kunden gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zum Zweck der Auftragsbearbeitung zu speichern und zu bearbeiten.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz werden den Kunden auf der Website https://www.testzentrum-goettingen.de/datenschutzerkl%C3%A4rung
G. Widerrufsrecht
Hinweise zum Widerrufsrecht für Verbraucher finden Sie in der Widerrufsbelehrung im Bestellprozess.
H. Abschließende Bestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) mit Wohnsitz in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewähre Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von CE Testzentrum Göttingen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel(n) tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorgesehen Lücke aufweisen.
Einverständniserklärung Testdurchführung/Abstrichabnahme
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Ich versichere symptomfrei zu sein, bzw. sollte ich zum vereinbarten Termin Symptome entwickelt haben diesen wieder zu stornieren.
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Die Probe für den Antigen-Schnelltest (oder PCR-Test) wird durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Mir ist bewusst, dass es auch bei sorgfältiger Durchführung in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen kann. Ich willige in diesem Bewusstsein ein, dass der Test bei mir durchgeführt wird.
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Im Falle eines positiven Testergebnisses begebe ich mich umgehend in häusliche Quarantäne.
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Mir ist bewusst, dass meine Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie mein Testergebnis gespeichert werden und im Falle eines positiven Testergebnisses von der CE Testzentrum Göttingen an das Gesundheitsamt weitergegeben werden.
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Die Kosten für für Testungen, die nicht durch die aktuell gültige Testverordnung abgedeckt werden, trage ich selbst. Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
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Mir ist bekannt, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher ausschließen kann, sondern eine Momentaufnahme und somit einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung darstellt.
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Ich willige ein, dass mir das Testergebnis verschlüsselt per E-Mail oder per Telefon mitgeteilt wird.